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Flugzeug mit Pass

Wichtige Informationen zum Thema Reisedokumente

Wer in fremde Länder reisen möchte, muss ein Ausweisdokument mit sich führen. Doch welches genau? Reicht der Personalausweis? Oder muss es ein Reisepass sein? Und welches Dokument benötigen Kinder? Genau diesen Fragen gehen wir im Folgenden nach.

Reisepass/ePass

Hintergrundinformationen

deutscher Reisepass

Nach den Anschlägen des 11. September 2001 verständigten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln, die die Identitätsüberprüfung von Reisenden deutlich verbessern sollten. Dazu wurde 2004 die EG-Verordnung (Nr. 2252/2004) über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten verabschiedet und schon im November 2005 der elektronische Reisepass eingeführt.

Die sogenannten „ePässe“ enthalten in der Deckelinnenseite einen Speicherchip, in dem neben den Personendaten in der ersten Generation als biometrisches Merkmal das Passfoto gespeichert wird. Seit November 2007 werden in der zweiten Generation neben dem Lichtbild zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die biometrischen Merkmale im Chip können maschinell geprüft werden und versetzen so die Grenzbehörden in die Lage, auch bei äußeren Veränderungen zweifelsfrei feststellen zu können, ob Pass und Person wirklich zusammengehören. Erkennbar ist ein solcher "ePass" (elektronischer Pass) an dem kleinen, goldenen ICAO-Symbol im unteren Bereich des bordeauxroten Passeinbands.

Auch Deutschland stellt seit November 2007 ePässe aus, wobei die bisherige numerische Seriennummer der deutschen Reisepässe auf ein alphanumerisches System umgestellt wurde. Das hat zur Folge, dass die neuen neunstelligen Seriennummern sich nun aus 27 Zeichen (Ziffern 0-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets) bedienen, wobei zur Sicherstellung der OCR-Lesbarkeit und zur Vermeidung von sinntragenden Wörtern auf die Verwendung von Vokalen (A, E, I, O, U) und bestimmten anderen Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet wurde.

Innenansicht Reisepass mit Chip

Zur Unterscheidung der verschiedenen Dokumententypen beginnen die Seriennummern zwingend mit einem Buchstaben - so werden für Reisepässe die Führungsbuchstaben „C“ bis „K“ verwendet. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, die Sie beispielsweise auch für das Ausfüllen des Schiffsmanifestes benötigen, finden Sie in der rechten, oberen beziehungsweise in der linken, unteren Ecke des Ausweises.

Antragstellung

Reisepass Frau Mustermann

Zur Antragstellung eines neuen Reisepasses sind die Vorlage von zwei biometrischen Passbildern, die besondere Anforderungen zu erfüllen haben (weiter Informationen gibt die Mustertafel), sowie das persönliche Erscheinen des Antragstellers bei der zuständigen Passbehörde (am inländischen Wohnort oder bei der örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung) erforderlich. Durch das Erfordernis der Fingerabdruckerfassung ist eine postalische Passbeantragung nicht mehr möglich.

Die Grundgebühr für den elektronischen Reisepass (ePass) beträgt für Antragsteller ab 24 Jahren 59 €, für Antragsteller unter 24 Jahren 37,50 €. Die Gebühr kann sich im Einzelfall erhöhen (z.B. bei Beantragung bei einer örtlich unzuständigen/im Ausland befindlichen Passbehörde oder bei Beantragung des Reisepasses im Expressverfahren). Fernsprech- und Portokosten werden zusätzlich zu den Gebühren berechnet.

Rechtzeitige Beantragung vor Reisen

Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die genauen Regelungen können Sie unter den für das jeweilige Land geltenden Einreisebestimmungen einsehen oder bei der zuständigen Auslandsvertretung des Reiselandes in Deutschland erfragen.

Da zwischen Antragstellung und Aushändigung des Reisepasses mehrere Wochen liegen können, ist eine rechtzeitige Antragstellung empfehlenswert. Reicht die Zeit bis zum Antritt der Reise nicht zur Neubeantragung, sollten zunächst die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes eingesehen werden, da manchmal auch eine Einreise mit dem (gültigen) Personalausweis möglich ist. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, muss bei der zuständigen Passbehörde ein Reisepass im Expressverfahren (bordeauxroter Einband) beantragt werden. Wenn die Zeit für dessen Ausstellung nicht mehr ausreicht, kann alternativ ein vorläufiger Reisepass (grüner Einband) beantragt werden. Dieser wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt. Daher sollte vorher kontrolliert werden, ob die Einreisebestimmungen des Reiselandes dies zulassen. In Notfällen kann auch die Bundespolizei an der Grenze einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Hier gilt: Vor Reiseantritt unbedingt an die Hotline der Bundespolizei wenden. Diese ist 24 Stunden erreichbar unter 0800-688-8000.

Was tun bei Heirat/Namensänderung?

Durch Erklärung eines neuen Familiennamens ändert sich der bisherige Familienname mit sofortiger Wirkung. Da der Familienname in einem bereits vorhandenen Reisepass nicht geändert werden kann, muss beim zuständigen Passamt unter Vorlage der Heiratsurkunde ein neuer Reisepass beantragt werden, der auf den neuen Familiennamen lautet.

Da die Herstellung eines neuen Reisepasses meist einige Wochen in Anspruch nimmt, kann zunächst ein vorläufiger Reisepass beantragt werden, der auch kurzfristig ausgestellt wird.

Unter Umständen kann mit dem für den jeweiligen Wohnort zuständigen Passamt auch vereinbart werden, dass der auf den neuen Familiennamen lautende Reisepass bereits einige Wochen vor der Eheschließung beantragt werden kann, der dann unmittelbar nach der Eheschließung ausgehändigt wird.

Reiseausweis als Passersatz

Entscheidend ist in allen Fällen, dass der im Ticket (z.B. für Flug oder Schiff) erscheinende Name mit dem im Reisepass erscheinenden Namen übereinstimmt.

Gültigkeit Reisepass

Der ePass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer jedoch nur sechs Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung nicht möglich, sondern ein neuer Reisepass muss ausgestellt werden.

Alle vor dem 1.11.2005 bzw. 1.11.2007 ausgestellten Reisepässe, die daher nicht über gespeicherte Fingerabdrücke verfügen, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Für Reisende ist es hierbei wichtig, die Einreiseformalitäten des jeweiligen Reiselandes zu beachten. Auskunft dazu gibt das Auswärtige Amt.

Passpflicht

Bei Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. In der Regel reicht der deutsche Personalausweis für die Einreise in Länder außerhalb der EU nicht aus. Bei einer Ausreise aus Deutschland ohne gültigen Reisepass kann man sich also nicht darauf verlassen, dass eine Einreise ins Zielland oder eine Rückreise nach Deutschland möglich ist.

Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Da dieser jedoch von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise (z.B. USA) anerkannt wird, sollte vorher kontrolliert werden, ob die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen.

Passverlust

Im Falle des Verlustes von Ausweispapieren bei Auslandsreisen stellen die Konsularabteilungen der Botschaften und Generalkonsulate Reiseausweise als Passersatz zur Einreise nach Deutschland aus. Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere und eine polizeiliche Verlustanzeige erleichtern die Ausstellung des Passersatzes sowie eventuelle Rückfragen bei der Passbehörde in Deutschland. Eine Ausstellung ist daher meist nur am nächsten Werktag möglich, da die Behörden in Deutschland am Wochenende und Feiertagen nicht für Auskünfte zur Verfügung stehen.

Diese Ersatzdokumente gelten nur für die Dauer der Rückreise nach Deutschland (ggf. via Transitstaaten), höchstens aber für einen Monat.

Einige Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr, sodass bei Passverlust erst noch ein Ausreisevisum des fremden Staates beschafft werden muss. Hierdurch kann sich die Weiterreise verzögen. Falls der Aufenthalt im Ausland also länger dauert als einen Monat, oder eine Weiterreise in andere Länder geplant ist, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Reisepässe ausstellen.

Vorläufiger Reisepass

vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass (grüner Einband) wird weltweit grundsätzlich als Reisedokument anerkannt. Dieser wird immer nur dann ausgestellt, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses (auch im Expressverfahren) nicht mehr möglich ist. Ein geeigneter Nachweis (z.B. Flugtickets oder Reiseunterlagen) kann von den Passbehörden zur Vorlage verlangt werden.

Der vorläufige Reisepass kostet 26€ und kann sofort in der Passbehörde ausgestellt und ausgehändigt werden. Er enthält keinen Speicherchip, sodass für die Beantragung auch keine Fingerabdrücke erfasst werden. Lediglich ein biometrisches Lichtbild muss zur Verfügung gestellt werden. Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Reisezweck angepasst und darf nicht länger als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 wird der neue deutsche Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Dieser erfüllt höchste Anforderungen an die Dokumentensicherheit: neben entsprechend hohen Sicherheitsmerkmalen werden die im Chip elektronisch gespeicherten Daten auf höchstem Niveau geschützt.

Für hoheitliche Kontrollen an Grenzen und im Inland ist die Biometriefunktion zur Identitätsfeststellung vorgesehen: Im Chip des neuen Personalausweises werden neben den Daten auch das biometrische Lichtbild und auf freiwilliger Basis auch die Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert. Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung der Personenkontrolle und tragen der Bekämpfung von Betrugsversuchen bei (z.B. wenn verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt durch fremde Personen verwendet werden). Ähnlich wie der elektronische Reisepass kann der Personalausweis so auch als sicheres Reisedokument innerhalb der EU eingesetzt werden.

Muster Personalausweis

Außerdem wurde eine Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) eingeführt, die es ermöglicht, sich im Internet oder an Automaten gegenüber berechtigten Unternehmen und Behörden sicher auszuweisen.

Alle vor dem 1.11.2010 ausgestellten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. In welchen Ländern der Personalausweis zur Einreise berechtigt, kann auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes gefunden werden.

Kinderreisepass

Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt (für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig).

Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis (Gebühr: 22,80 €) oder einen elektronischen Reisepass (Gebühr: 37,50 €).

deutscher Kinderreisepass

Bis 2006 wurden für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr (mit Passbild bis zum 16. Lebensjahr verlängerbar) Kinderausweise ausgestellt, die als Identifizierung und Reisepass galten. Diese werden heute zwar nicht mehr ausgestellt oder verlängert, behalten aber bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Ob der Kinderausweis für Ihre Reise ausreichend ist, muss in den jeweiligen Einreisebestimmungen eingesehen oder bei der Auslandsvertretung des Ziellandes erfragt werden. Der Kinderreisepass ist ein vollwertiges maschinenlesbares Reisedokument, das weltweit anerkannt wird. Er wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt und kann einmalig verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Auslandsvertretungen sind aufgrund technischer Einschränkungen derzeit noch nicht in der Lage, Kinderreisepässe zu verlängern.

Wie beim elektronischen Reisepass muss für die Ausstellung des Kinderreisepasses ein biometrisches Lichtbild des Kindes vorliegen, wobei für Kinder (insbesondere für Kleinkinder und Säuglinge) Ausnahmen von den Anforderungen an das Lichtbild zugelassen sind. Der Kinderreisepass kostet 13 €, eine Verlängerung bzw. Aktualisierung kostet 6 €.

Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Von einigen (wenigen) Ländern wird der Kinderreisepass nicht zur Einreise anerkannt. Es sollte daher vorher kontrolliert werden, ob die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen. Außerdem berechtigen Kinderreisepässe zur visumfreien Einreise in die USA nur dann, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden. Andernfalls wird ein Visum benötigt.

Allgemeine Hinweise

Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Internet-Seite über die für die einzelnen Länder geltenden Einreisebestimmungen. Dazu muss lediglich in das vorgesehene Feld einfach der Namen des jeweiligen Reiselandes eingegeben werden.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann nicht übernommen werden. Die gesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Staaten können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Zur Sicherheit und bei weiteren Fragen zu den Einreise- und Visabestimmungen des jeweiligen Reiselandes wird die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Deutschland empfohlen.


Bilder:

  • Header: © eyetronic - stock.adobe.com
  • Beitragsbild 1: © Bene Images - Fotolia.com
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  • Restliche Beitragsbilder: © epass.de/ Bundesministerium des Innern

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