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Tower Bridge in London

Brexit-Auswirkungen für Kreuzfahrtreisende

Reisende, die eine Kreuzfahrt nach Großbritannien gebucht haben oder noch in 2020 planen, sind sich eventuell unsicher bezüglich des geplanten Brexits, also dem Austritt Großbritanniens und Nordirlands aus der Europäischen Union. Ob sich überhaupt in Zukunft etwas ändert und was, verraten wir euch im Folgenden.

Übergangsfrist- Das ist zu beachten

Der geplante Termin für den Brexit ist der 31. Januar 2020. Danach folgt eine elfmonatige Übergangsfrist, in der sich die Europäische Union und Großbritannien auf ein Handelsabkommen verständigen wollen. Das Vereinigte Königreich würde also noch bis Ende 2020 wie ein EU-Mitglied behandelt werden. Dementsprechend wird es für Reisende keine Änderungen bis Dezember geben.

Bisher mussten Reisende aus anderen EU-Ländern einen gültigen Ausweis oder einen Reisepass vorzeigen und die Grenzkontrolle passieren, da Großbritannien nicht Teil des Schengener Abkommens ist. Ob Verbraucher dann in Zukunft einen Reisepass oder ein Visum brauchen, um einzureisen, ist noch unklar, berichtet das europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Sie müssen einen gültigen Reisepass, der in weniger als sechs Monaten abläuft, oder einen nationalen Personalausweis vorweisen, wenn Sie Bürger eines EU-Landes oder Islands, Liechtensteins, Norwegen oder der Schweiz sind.

Welche Dokumente sind in Zukunft für meine Reise nötig?

Für die vereinbarte Übergangszeit, aber auch im Falle eines harten Brexits, hat die britische Regierung laut dem Auswärtigen Amt versichert, dass für EU-Bürger der Personalausweis noch bis zum 31. Dezember 2020 für Reisen in die betroffenen Länder ausreichend ist. Dies bedeutet aber auch, dass ab dem 1. Januar 2021 neben dem Personalausweis auch noch ein Reisepass erforderlich werden könnte. Auch ein vorläufiger Reisepass berechtigt zur Einreise, jedoch vorerst nur bis zum 31. Dezember 2020. Jedoch solltet ihr keine Ausweisdokumente nutzen, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden. Eine Visumspflicht ist für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten derzeit nicht beabsichtigt. Ebenso ist denkbar, dass künftig Reisende aus der EU vor der Einreise sogenannte Landing Cards ausfüllen müssen, ebenso wie es bei außereuropäischen Ländern ist.

Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Stiftung Warentest empfiehlt eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Bisher werden alle gesetzlich Versicherten aus Deutschland in einem anderen EU-Land mit ihrer Krankenkassenkarte behandelt.

Werden meine Handy-Telefonate während meiner Großbritannien-Reise teurer?

Im Moment können Reisende in allen EU-Ländern die Vorzüge des kostenlosen Roamings genießen. Doch da die Abschaffung der Roaming-Gebühren nur für EU-Mitglieder bindend ist, könnte das Telefonieren mit dem Handy in Großbritannien und Nordirland bald deutlich teurer werden. Da die EU-Tarife jedoch auch heute schon Länder umfassen, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, muss es nicht zwingend zu einer Preiserhöhung kommen. Zumindest für die Übergangszeit sind die Regelungen zum Roaming aber noch gegeben.

Wird mein Urlaub in Großbritannien nun generell teurer?

Aktuell sieht es so aus als würde der Urlaub sogar günstiger werden. Das britische Pfund hat an Wert verloren. Ein britisches Pfund sind momentan 1,17 €.

Was darf ich nach dem Brexit noch von meiner Shoppingtour mit nach Deutschland nehmen?

Das schwache Pfund lädt zwar gerade zum Shoppen ein, jedoch solltet ihr aufpassen: Im Falle eines harten Brexits dürft ihr nicht mehr unbegrenzt Waren von Großbritannien nach Deutschland überführen. Laut Stiftung Warentest dürfen Schiffsreisende (oder Fluggäste), die nach Deutschland zurückkommen, Waren im Wert von 430 Euro ohne Angaben einführen. Bei einer Überschreitung dieses Betrags müssen die Waren angemeldet werden, wobei bis zu einem Wert von 700 Euro pauschal 17,5 Prozent Gebühren anfallen.

Komme ich jetzt noch mit dem Flugzeug zu meinem britischen Abfahrtshafen?

Auch Reisende, die zunächst mit dem Flugzeug zu ihrem Abfahrtshafen gelangen müssen, können zunächst aufatmen. Die EU-Kommission hat angekündigt, die Verordnung zur „Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität“ noch bis Oktober zu verlängern. Dies biete genug Zeit, unter Berücksichtigung des neuen Status Großbritanniens als Drittstaat, die Bescheinigungen bei der europäischen Luftfahrtbehörde EASA zu erneuern. Durch diese Notfallmaßnahmen werden Flugausfälle und weitere Komplikationen vorerst vermieden.

Was kann sich sonst noch ändern?

Beachtet zudem, dass zukünftig für das Bezahlen mit der Karte in Geschäften, im Hotel oder in Restaurants möglicherweise wieder Gebühren anfallen könnten, denn auch diese wurden nur innerhalb der EU abgeschafft (ebenso, wie es beim Roaming der Fall ist).

Informiert euch in jedem Fall vor eurer Reise beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebedingungen, da im Moment noch keine festen Regelungen im Umgang mit dem Brexit vorliegen. Übrigens: Nur Nord-Irland gehört zum Vereinigten Königreich, deshalb sind die von den Schiffen angesteuerten Häfen in Irland nicht vom Brexit betroffen.

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