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Kundenrechte

Kundenrechte bei Absage einer Kreuzfahrt

Darf ich aus Sorge kostenfrei eine Kreuzfahrt stornieren oder umbuchen? Welche Rechte habe ich, wenn meine Kreuzfahrt abgesagt wird? Neben den gesundheitlichen treten in Zeiten des Coronavirus Covid-19 auch viele Fragen in Bezug auf die Reiserechte auf.

Darf ich wegen des Coronavirus meine Kreuzfahrt stornieren?

Da es sich bei Kreuzfahrten um Pauschalreisen handelt, gilt: Wenn das Auswärtige Amt vor Reisebeginn, aber nach der Buchung, eine Reisewarnung für euer Reiseziel ausgesprochen hat, könnt ihr die Pauschalreise normalerweise kostenlos stornieren oder umbuchen . Hierbei kann dann mit „unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen“ oder „höherer Gewalt“, also Ereignissen, die bei der Buchung nicht vorhersehbar waren, argumentiert werden.

Solange keine Reisewarnung einer Destination vorliegt, ist die Entscheidung, ob kostenfrei storniert oder umgebucht werden darf, eine Kulanzentscheidung des Reiseveranstalters. Das Auswärtige Amt hat beispielsweise früh eine Reisewarnung für die chinesische Provinz Hubei veröffentlicht: „Vor Reisen in die Provinz Hubei wird gewarnt.“ Wenn das Auswärtige Amt allerdings nur von nicht notwendigen Reisen abrät, dann ist dies keine konkrete Reisewarnung.

Zudem ist zu beachten, dass Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes nie eine zeitliche Begrenzung haben. So kommt irgendwann der Tag X, an dem sie aufgehoben werden. Wann dies im Fall Corona sein wird, ist momentan noch offen.

Der Reiserechtler Ernst Führich ist grundsätzlich der Meinung, dass eine Absagefrist von vier Wochen vor Reiseantritt zumutbar ist. Genaugenommen gelte reiserechtlich für Pauschalreisen, dass die „erhebliche Beeinträchtigung durch die Corona-Pandemie während der Reise bestehen“ müsse.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) sieht die Situation wie folgt an: „Eine kostenlose Stornierung wegen des Vorliegens außerordentlicher Umstände ist immer dann möglich, wenn zum Stornierungszeitpunkt mit erheblicher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass die Durchführung der gebuchten Reise aufgrund der außerordentlichen Umstände erheblich erschwert ist.“

Genau diese Wahrscheinlichkeit ist aktuell für Reisen bis Ende März gegeben. Allerdings nicht darüber hinaus, auch wenn schon jetzt davon auszugehen ist, dass die Corona-Krise noch länger andauern wird.

Behaltet euch immer im Hinterkopf, dass kein Reiseveranstalter seine Gäste in ein Risikogebiet reisen lassen wird. Liegt ein solches Risiko vor, wird die Reise grundsätzlich abgesagt. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, die Reise kostenlos umzubuchen oder erhält sein Geld zurück. In der Zukunft kann es gut sein, dass die Veranstalter vorübergehend nur Reisegutscheine ausstellen werden, da sie ansonsten nicht mehr lange zahlungsfähig sind.

Wer aus Angst von seiner Reise zurücktritt, kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Entscheidend ist eine objektive Einschätzung der Lage vor Ort.

Welche Rechte habe ich, wenn meine Kreuzfahrt abgesagt wird?

Kunden, deren Kreuzfahrt wegen des Coronavirus abgesagt wird, haben den Anspruch auf die vollständige Erstattung des Reisepreises . Dem Rechtsanwalt Kay Rodegra, Herausgeber der „Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten“, zufolge, muss der gesamte Reisepreis innerhalb von zwei Wochen zurückbezahlt werden. Sollte die Reederei eine Ersatzreise anbieten, so muss der Kunde diese nicht annehmen.

Ob einem Kunden bei einer Reiseabsage ein zusätzlicher Anspruch auf Schadensersatz „wegen unnützer Aufwendung oder entgangener Urlaubsfreude“ zusteht, ist dem Experten zufolge unklar. „Hier wird es Diskussionen geben und auch Gerichte werden hierüber wohl urteilen müssen“, kommentiert Rodegra. Ein extra Schadensersatz hängt davon ab, ob der Reiseveranstalter mitschuldig an der Situation ist. „Wenn sich der Reiseveranstalter auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände – früher höhere Gewalt – berufen kann, kann er sich entlasten und der Kunde kann keinen Schadensersatz fordern. Ob das Coronavirus in Bezug auf Kreuzfahrten in Asien einen Entlastungsgrund darstellt, muss geklärt werden.“

Ausführliche Informationen zum Thema „Reiserecht bei Kreuzfahrten“ könnt ihr der Würzburger Tabelle von Rodegra entnehmen. Diese könnt ihr als PDF herunterladen. Hier erfahrt ihr unter anderem, welche Rechte euch als Kreuzfahrt-Reisende zustehen, wenn zum Beispiel die Route geändert werden muss oder ein Zielhafen nicht angefahren werden kann.

Lesetipps zum Thema Coronavirus

Hier findet ihr noch eine Übersicht mit Lesetipps rund um das Thema „Coronavirus“:

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